Am 13. März 2002 traf das geplante Phoenix-Grand-Prix-Team mit zwei umgebauten Prost AP04 in Malaysia ein. Die Fahrzeuge, Mechaniker und vorgesehenen Fahrer waren am Vortag aus England aufgebrochen. Gastón Mazzacane hatte nach eigener Aussage einen Vertrag unterschrieben, Tarso Marques wurde für das zweite Cockpit erwartet. Doch noch bevor die Autos regulär zur technischen Abnahme hätten vorgeführt werden können, stand fest, dass die FIA Phoenix nicht als Teilnehmer der Formel-1-Weltmeisterschaft anerkannte.

Phoenix hatte Chassis, technische Unterlagen und weitere Vermögenswerte aus der Konkursmasse von Prost Grand Prix erworben. Der französische Kaufbeschluss führte außerdem das von Prost eingereichte Nennformular für die Saison 2002 und daraus beanspruchte Rechte als Bestandteile des Verkaufs auf. Die FIA vertrat jedoch die Position, dass ein Käufer dadurch weder zum fortbestehenden Konstrukteur noch automatisch zum eingeschriebenen Teilnehmer der Weltmeisterschaft wurde.

Aus dieser Frage entwickelte sich ein komplizierter Konflikt zwischen französischem Insolvenzrecht, dem Concorde Agreement und der sportlichen Hoheit der FIA. Phoenix war kein gewöhnliches Projekt, das lediglich zu spät mit dem Bau eines Rennwagens begonnen hatte. Das Unternehmen besaß echte Formel-1-Chassis, hatte sie technisch umbauen lassen und nach Malaysia gebracht. Was ihm fehlte, war die anerkannte organisatorische und vertragliche Kontinuität des liquidierten Prost-Teams.

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Das Ende von Prost schafft eine Gelegenheit

Prost Grand Prix war am 28. Januar 2002 vom Handelsgericht in Versailles liquidiert worden. Der Rennstall hatte die Saison 2001 mit vier Punkten auf dem neunten Rang der Konstrukteurswertung beendet, konnte seine Schulden von rund 28 Millionen US-Dollar jedoch nicht mehr bedienen. Mehrere Rettungsversuche waren gescheitert. Etwa 300 Beschäftigte verloren ihre Arbeit, während Autos, Maschinen, technische Unterlagen und weitere Vermögenswerte für den Verkauf vorbereitet wurden.

Die Liquidation erfolgte nur wenige Wochen vor dem Saisonauftakt in Australien. Prost hatte sich bereits am 13. November 2001 für die Formel-1-Weltmeisterschaft 2002 genannt und war zunächst in der Teilnehmerliste geführt worden. Dadurch besaßen die Überreste des Teams einen möglichen Wert, der weit über gebrauchte Chassis und Fabrikeinrichtung hinausging. Als Neunter der Konstrukteurswertung 2001 hätte Prost Anspruch auf kommerzielle Ausschüttungen und Reisekostenzuschüsse gehabt.

Wer die Mannschaft als funktionierende Organisation fortführen konnte, durfte deshalb auf Einnahmen in Millionenhöhe hoffen. Wer dagegen lediglich einzelne Vermögenswerte erwarb, besaß technisch überholte Autos und unfertige Konstruktionsunterlagen. Der entscheidende Unterschied hing davon ab, ob die Nennung und die Ansprüche aus dem Concorde Agreement die Liquidation überlebt hatten und auf einen neuen Eigentümer übertragen werden konnten.

Genau an diesem Punkt setzte Phoenix Finance an. Hinter dem britischen Unternehmen stand Charles Nickerson, der früher unter dem Namen Chuck Nicholson Autorennen bestritten hatte. Nickerson kannte Tom Walkinshaw aus dem Tourenwagensport. Diese Verbindung war wichtig, weil Phoenix selbst weder über eine Formel-1-Fabrik noch über eine eingespielte technische Organisation verfügte.

Ein erstes Angebot mit einer entscheidenden Bedingung

Am 16. Februar 2002 legte Phoenix dem Liquidator von Prost Grand Prix ein Angebot über 2,2 Millionen US-Dollar vor. Der Kauf sollte allerdings nur zustande kommen, wenn die FIA bestätigte, dass Phoenix auch die Rechte des früheren Teams aus dem Concorde Agreement übernehmen konnte. Dazu gehörten die Teilnahme an der Saison 2002 und die daraus erwarteten kommerziellen Leistungen.

Die Bedingung war nachvollziehbar. Ohne eine anerkannte Nennung waren die übernommenen Autos und Unterlagen nur einen Bruchteil dessen wert, was ein eingeschriebener Formel-1-Teilnehmer erhalten konnte. Zugleich zeigte die Klausel, dass Phoenix selbst nicht sicher war, ob der Erwerb der Vermögenswerte tatsächlich zur Teilnahme berechtigte. Das Handelsgericht lehnte dieses erste Angebot am 19. Februar ab.

Phoenix legte Einspruch ein und änderte anschließend seine Strategie. Am 28. Februar unterbreitete das Unternehmen ein neues, diesmal bedingungsloses Angebot über 2,586 Millionen Euro. Das Gericht akzeptierte es. Am 2. März wurde die Übertragung in einer Vereinbarung zwischen dem Liquidator und Phoenix umgesetzt.

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Der Kauf umfasste vorhandene Prost AP04 aus der Saison 2001, materielle und immaterielle Bestandteile des begonnenen AP05-Projekts für 2002 sowie weitere technische Ausrüstung. In den französischen Unterlagen wurden außerdem das Prost-Nennformular für 2002 und daraus beanspruchte Rechte aufgeführt. Übertragen werden konnte jedoch nur, was Prost zu diesem Zeitpunkt noch besaß und rechtlich abtreten durfte.

Vermögenswerte ohne fortgeführtes Unternehmen

Phoenix kaufte ausdrücklich nicht Prost Grand Prix als bestehendes Unternehmen. Die übernommenen Werte wurden als einzelne Bestandteile der Konkursmasse behandelt. Phoenix übernahm weder die rund 28 Millionen US-Dollar Schulden noch sämtliche Mitarbeiter und Verpflichtungen. Auch die Namen „Prost“ und „Alain Prost“ gehörten nicht zum erworbenen Paket.

Gerade diese Trennung machte den Plan wirtschaftlich attraktiv und sportrechtlich angreifbar. Phoenix wollte wertvolle technische Teile sowie mögliche Teilnahme- und Zahlungsansprüche erhalten, ohne die Lasten des insolventen Rennstalls zu übernehmen. Aus Sicht der Gläubiger war das bitter, weil der Kaufpreis nur einen kleinen Teil der offenen Forderungen deckte.

Phoenix argumentierte, dass der französische Gerichtsbeschluss die von Prost eingereichte Nennung und die damit verbundenen Ansprüche eingeschlossen habe. Die Gegenseite betrachtete diese Nennung jedoch nicht als frei handelbaren Gegenstand. Prost hatte sich als bestimmter Konstrukteur verpflichtet, die Weltmeisterschaft zu bestreiten. Nach der Liquidation existierte diese Organisation nicht mehr in ihrer bisherigen Form.

Das französische Gericht konnte Eigentum übertragen. Ob der Käufer dadurch an einer von der FIA organisierten Weltmeisterschaft teilnehmen durfte, richtete sich zusätzlich nach dem Concorde Agreement, dem Internationalen Sportgesetz und den sportlichen Bestimmungen. Phoenix hatte damit Vermögenswerte gekauft, deren wesentlicher Wert von der Anerkennung einer Organisation abhing, die nicht Partei des Verkaufs gewesen war.

Die Verbindung zu Tom Walkinshaw

Zeitgenössische Berichte interpretierten Phoenix häufig als Versuch Tom Walkinshaws, aus den Resten von Prost einen zweiten oder später einen neuen Rennstall aufzubauen. Walkinshaw kontrollierte zu diesem Zeitpunkt Arrows, dessen eigene finanzielle Lage bereits schwierig war. Ein günstiger Zugriff auf einen weiteren Startplatz und auf die erwarteten Prost-Einnahmen hätte daher erhebliche strategische Möglichkeiten eröffnet.

Belegt ist, dass Nickerson und Walkinshaw seit vielen Jahren miteinander bekannt waren. Im ersten Kaufangebot erklärte Phoenix außerdem, mit Walkinshaw eine Vereinbarung über die Lieferung von Motoren und Getrieben durch die TWR-Gruppe getroffen zu haben. TWR sollte damit die technische Infrastruktur bereitstellen, über die Phoenix selbst nicht verfügte.

Walkinshaw betonte öffentlich, den Käufer lediglich bei der technischen Umsetzung zu unterstützen. Phoenix Finance wurde formal von Nickerson vertreten und war nicht mit Arrows identisch. Die verbreitete Vermutung, Nickerson habe nur als Strohmann für Walkinshaw gehandelt, wurde nie zweifelsfrei belegt.

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Trotzdem war die Nähe zwischen den Projekten kaum zu übersehen. Die geplanten Motoren und Getriebe stammten aus dem TWR-Umfeld, Mitarbeiter der Gruppe halfen bei der Vorbereitung, und Walkinshaw verteidigte das Vorhaben öffentlich. Phoenix war damit weder ein vollständig unabhängiger neuer Konstrukteur noch offiziell ein zweites Arrows-Team. Es war eine schwer greifbare Verbindung aus Prost-Vermögenswerten, Nickersons Unternehmen und technischer Hilfe durch TWR.

Der verpasste Saisonauftakt

Während Phoenix vor französischen Gerichten um die Konkurswerte stritt, begann in Melbourne die Saison 2002. Die technische Abnahme für den Großen Preis von Australien war bereits weit fortgeschritten, bevor die Übertragung vollständig umgesetzt werden konnte. Prost Grand Prix erschien nicht mit zwei einsatzbereiten Rennwagen.

Am 2. März wurden lediglich zwei Nasenteile zur technischen Kontrolle gebracht. Sie trafen zu spät ein, gehörten nicht zu vollständigen Fahrzeugen und wurden nicht in einer Prost zugewiesenen Garage präsentiert. Einen Tag später fand der Große Preis von Australien ohne Prost oder Phoenix statt.

Dieses Fernbleiben war für den späteren Rechtsstreit entscheidend. Nach der Auslegung des britischen High Court hatte Prost den Auftakt nicht wegen eines gewöhnlichen technischen Defekts verpasst, sondern als Folge seiner Insolvenz. Dadurch konnten Bestimmungen des Concorde Agreement greifen, nach denen die Rechte eines Teilnehmers bei einem insolvenzbedingten Nichtantritt endeten.

Phoenix hielt dagegen, dass die Vermögenswerte und beanspruchten Rechte bereits am 28. Februar übertragen worden seien. Das Projekt dürfe deshalb nicht für den Zusammenbruch der früheren Gesellschaft bestraft werden. Die Gegenseite argumentierte, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein funktionierender Konstrukteur noch einsatzbereite Autos vorhanden gewesen seien. Phoenix konnte demnach keine Rechte erwerben, die Prost bereits verloren hatte.

Aus Prost-Chassis werden Phoenix-Autos

Beim Kauf waren weder die vorhandenen AP04 noch die Bestandteile des AP05 in fahrbereitem Zustand. Charles Nickerson bestätigte im französischen Verfahren, dass Phoenix selbst Motoren, Getriebe und weitere Komponenten beschaffen musste. Außerdem waren die Fahrzeuge an die technischen Regeln der Saison 2002 anzupassen.

TWR erhielt die Chassis am 4. oder 5. März. Innerhalb weniger Tage montierten Mitarbeiter Motoren, Getriebe und weitere Bauteile. Am 12. März verließen zwei vervollständigte Fahrzeuge zusammen mit Mechanikern und Fahrern England in Richtung Malaysia. Im späteren Gerichtsverfahren wurden sie als vollständige Rennwagen beschrieben.

Das bedeutete allerdings nicht, dass ihre Regelkonformität oder Einsatzbereitschaft abschließend bestätigt war. Der Prost AP04 war ursprünglich um einen Ferrari-V10 und das dazugehörige Getriebe konstruiert worden. Phoenix konnte auf diese Aggregate nicht zurückgreifen. TWR musste daher ein anderes Motoren- und Getriebepaket in das Heck integrieren.

Nach übereinstimmenden zeitgenössischen Berichten handelte es sich um ältere, auf Entwicklungen von Brian Hart basierende TWR-V10. Die exakte Herkunft und Spezifikation wurde damals jedoch nicht durchgehend einheitlich angegeben. Sicher ist nur, dass Motor, Getriebe, Elektronik, Kühlung und Hinterradaufhängung innerhalb kürzester Zeit miteinander verbunden werden mussten.

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TWR hatte damit zwei Fahrzeuge mechanisch so weit vervollständigt, dass sie nach Malaysia transportiert werden konnten. Ob sie sämtliche technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen erfüllt hätten, wurde nie abschließend geprüft. Die FIA erkannte Phoenix nicht als Teilnehmer an, weshalb es zu keiner vollständigen technischen Abnahme kam.

Die Frage der Reifen

Neben Motor und Getriebe benötigte Phoenix auch einen Reifenlieferanten. Bridgestone erklärte grundsätzlich, ein weiteres Team beliefern zu können. Für einen kurzfristigen Einsatz in Malaysia sei die Vorbereitung jedoch bereits weit fortgeschritten gewesen.

Formel-1-Reifen waren keine beliebig verfügbaren Standardprodukte. Der Hersteller musste Dimensionen, Mischungen und Mengen planen, Daten austauschen und das technische Personal vor Ort organisieren. Ein Vertrag wenige Tage vor dem Rennwochenende hätte deshalb selbst bei grundsätzlicher Zustimmung weitere Probleme verursacht.

Der Reifenpunkt zeigte, wie provisorisch das Projekt noch war. Phoenix besaß zwar zwei zusammengebaute Fahrzeuge, verfügte aber nicht über die über Monate vorbereitete Liefer- und Entwicklungsstruktur eines regulären Formel-1-Teams. Selbst eine kurzfristige sportrechtliche Zulassung hätte noch mehrere technische und organisatorische Fragen offengelassen.

Gastón Mazzacane und Tarso Marques

Gastón Mazzacane bestätigte einen Vertrag mit Phoenix. Der Argentinier hatte 2000 für Minardi und zu Beginn der Saison 2001 für Prost Grand Prix gefahren. Er kannte den AP04 aus seiner kurzen Zeit bei der französischen Mannschaft und brachte vermutlich auch finanzielle Unterstützung mit.

Für das zweite Cockpit wurde in Malaysia Tarso Marques erwartet. Der Brasilianer war ebenfalls für Minardi gefahren und stand kurzfristig zur Verfügung. Zuvor war auch Tomáš Enge mit dem Projekt in Verbindung gebracht worden. Der Tscheche hatte Ende 2001 drei Grands Prix für Prost bestritten, war am Malaysia-Wochenende jedoch bei den 12 Stunden von Sebring verpflichtet.

Die geplante Besetzung zeigte, wie kurzfristig Phoenix zusammengestellt wurde. Das Unternehmen konnte keinen langen Auswahlprozess oder ein eigenes Nachwuchsprogramm betreiben. Es benötigte verfügbare Fahrer mit Formel-1-Erfahrung und möglichst zusätzlicher Finanzierung.

Auch der Personalstamm blieb klein. Berichte nannten ehemalige Prost-Beschäftigte und Mitarbeiter aus dem TWR-Umfeld. Ein vollständiger Rennstall mit Entwicklung, Produktion, Ersatzteilversorgung und eingespielter Boxenmannschaft entstand daraus innerhalb weniger Tage nicht.

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Die Reise nach Malaysia

Am 11. März wurden Änderungen an der früheren Prost-Nennung zunächst administrativ entgegengenommen, allerdings unter dem Vorbehalt der juristischen Prüfung. Einen Tag später erklärte die FIA öffentlich, Phoenix habe weder Prost Grand Prix selbst noch dessen gültige Teilnahmeberechtigung erworben.

Am selben Tag verließen die Fahrzeuge und das Personal England. Am 13. März traf das Projekt in Malaysia ein und reichte weitere Unterlagen ein. Die physische Anwesenheit sollte zeigen, dass Phoenix nicht nur einen juristischen Anspruch formulierte, sondern tatsächlich einen Renneinsatz vorbereitete.

Der Transport war zugleich eine riskante Strategie. Phoenix konnte hoffen, durch seine Präsenz Druck auf FIA und Formel-1-Verantwortliche auszuüben. Sobald Autos, Fahrer und Mechaniker vor Ort waren, hätte eine vorläufige Zulassung als pragmatische Lösung erscheinen können.

Die FIA blieb jedoch bei ihrer Position. Phoenix erhielt keinen regulären Garagenplatz und konnte die Fahrzeuge nicht vollständig zur technischen Abnahme vorstellen. Am 14. März verstrich die dafür vorgesehene Frist. Der Große Preis von Malaysia fand am 17. März ohne Phoenix statt. Einen Tag später reisten Personal und Autos zurück.

Nach Malaysia trat Phoenix bei keinem weiteren Grand Prix mehr mit Fahrzeugen oder einer Rennmannschaft auf. Bei den Läufen in Brasilien, San Marino, Spanien und Österreich erschien das Projekt nicht. Die weitere Auseinandersetzung wurde ausschließlich über Schreiben, Verträge und Gerichte geführt.

Ein Fehler in der Erklärung der FIA

Die erste öffentliche Stellungnahme der FIA enthielt eine problematische Aussage. Der Verband erklärte, das französische Gericht habe keinen Versuch unternommen, die Nennung von Prost auf Phoenix zu übertragen. Im späteren High-Court-Verfahren räumten die Anwälte der FIA ein, dass diese konkrete Formulierung falsch gewesen war.

Die französischen Unterlagen führten das Nennformular und daraus beanspruchte Rechte tatsächlich als Bestandteile der übertragenen Konkurswerte auf. Phoenix hatte seine Forderung daher nicht frei erfunden. Das Unternehmen besaß einen Gerichtsbeschluss, der seine Auslegung zumindest nachvollziehbar machte.

Entscheidend blieb jedoch, ob das französische Gericht Rechte übertragen konnte, die nach dem Concorde Agreement möglicherweise bereits erloschen waren. Ebenso stellte sich die Frage, ob Phoenix diese Rechte nutzen durfte, obwohl es nicht die Gesellschaft Prost Grand Prix übernommen hatte und selbst kein anerkannter Konstrukteur war.

Die ungenaue FIA-Mitteilung stärkte daher Phoenix’ Kritik an der Kommunikation des Verbandes. Sie bewies aber nicht, dass das Projekt zur Teilnahme berechtigt war. Ein Kaufvertrag konnte ein Nennformular übertragen, ohne dass damit automatisch ein gültiger Platz in der Weltmeisterschaft verbunden blieb.

Die Millionen hinter dem Streit

Der Konflikt drehte sich nicht allein um das Recht, zwei Autos an den Start zu bringen. Phoenix beanspruchte auch kommerzielle Leistungen, die Prost aufgrund seiner Saison 2001 zugestanden hätten. Die genaue Höhe blieb vertraulich. Zeitgenössisch wurde ihr Wert auf ungefähr zwölf Millionen US-Dollar geschätzt.

Ohne diese Zahlungen war das Projekt wirtschaftlich kaum attraktiv. Phoenix hätte alte Chassis aufwendig umbauen, Motoren und Getriebe beschaffen sowie einen vollständigen Rennbetrieb finanzieren müssen. Mit den Prost-Einnahmen konnte daraus zumindest theoretisch ein günstiger Einstieg entstehen.

Die ungeklärte Lage betraf auch bestehende Teams. Nach dem Wegfall von Prost konnten insbesondere Arrows und Minardi auf zusätzliche Ausschüttungen hoffen. Für finanziell schwache Mannschaften waren solche Beträge nicht nebensächlich, sondern konnten über die Fortsetzung des Rennbetriebs entscheiden.

Minardi-Teamchef Paul Stoddart bekämpfte den Phoenix-Anspruch deshalb nicht nur aus sportrechtlichen Gründen. Eine Anerkennung des Projekts hätte die Verteilung kommerzieller Einnahmen verändert. Der Streit um ein Team, das nie offiziell fuhr, besaß damit direkte wirtschaftliche Folgen für Teilnehmer, die tatsächlich an der Weltmeisterschaft teilnahmen.

Aus Phoenix wird DART

Noch während des Malaysia-Wochenendes wurde Phoenix Finance in DART Grand Prix Team Ltd. umbenannt. Die neue Bezeichnung wurde häufig als Hinweis auf eine weitere Verbindung zum TWR-Umfeld interpretiert. An der rechtlichen und sportlichen Situation änderte der Namenswechsel jedoch nichts.

DART blieb dasselbe Unternehmen, das die Prost-Vermögenswerte erworben hatte. Es besaß weiterhin keine von der FIA anerkannte Nennung. Auch die technischen und finanziellen Fragen waren durch die Umbenennung nicht gelöst.

Der neue Name war damit kein vollständiger Neustart und kein zweites Projekt nach Phoenix. Er gehörte zur selben Auseinandersetzung und sollte vermutlich eine eigenständige Rennstallidentität schaffen. Offiziell erschien weder Phoenix noch DART auf einer Formel-1-Startliste.

Der Gang vor den High Court

Am 4. April 2002 leitete Phoenix beziehungsweise DART in London ein Verfahren gegen die FIA sowie die für die kommerziellen Rechte zuständigen Gesellschaften ein. Das Unternehmen wollte einstweilige Anordnungen erreichen, die ihm die Teilnahme an den verbleibenden Saisonrennen ermöglichten. Außerdem beanspruchte es die finanziellen Leistungen, die zuvor Prost zugestanden hätten.

Die Gegenseite argumentierte, dass Prost seine Rechte durch Insolvenz und den Nichtantritt in Australien verloren habe. Phoenix habe deshalb nichts erworben, was eine Teilnahme ermöglichen konnte. Zusätzlich verwiesen FIA und Formel-1-Gesellschaften auf die Schiedsklausel des Concorde Agreement.

Phoenix befand sich damit in einer schwierigen Position. Das Unternehmen berief sich auf Rechte aus einem Vertrag, wollte den Streit über diese Rechte aber vor einem staatlichen Gericht austragen. Wer die Vorteile des Concorde Agreement als Rechtsnachfolger beanspruchte, musste grundsätzlich auch dessen Regeln zur Streitbeilegung akzeptieren.

Am 22. Mai 2002 verkündete der High Court seine Entscheidung. Das Gericht lehnte eine einstweilige Zulassung zur Weltmeisterschaft ab und setzte Teile des Verfahrens zugunsten des im Concorde Agreement vorgesehenen Schiedswegs aus.

Was das Gericht entschied

Der High Court stellte kein allgemeines Verbot auf, nach dem eine Formel-1-Nennung niemals übertragen werden konnte. Rennställe wechselten sowohl zuvor als auch danach ihre Eigentümer. Entscheidend waren die besonderen Umstände des Phoenix-Falls.

Prost Grand Prix war liquidiert worden und hatte den Saisonauftakt aufgrund seiner Insolvenz verpasst. Das Team hatte seine technischen Vermögenswerte abgegeben und konnte nicht mehr als aktiver Konstrukteur auftreten. Nach Auffassung des Gerichts waren die mit der bisherigen Teilnahme verbundenen Rechte deshalb bereits erloschen oder konnten von Phoenix nicht in der beanspruchten Form ausgeübt werden.

Phoenix hatte außerdem keinen hinreichend starken Anspruch nachgewiesen, der einen sofortigen Eingriff in die laufende Weltmeisterschaft gerechtfertigt hätte. Eine vorläufige Teilnahme hätte Folgen für die übrigen Teams, die kommerziellen Zahlungen und den sportlichen Ablauf gehabt.

Weitergehende Fragen zur Auslegung des Concorde Agreement gehörten nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich in das dort vorgesehene Schiedsverfahren. Für Phoenix kam die Ablehnung der einstweiligen Zulassung dennoch einem endgültigen Ende gleich. Eine Formel-1-Saison ließ sich nicht über Monate anhalten, während Verträge und Zuständigkeiten geklärt wurden.

Phoenix musste die Kosten des Verfahrens tragen. Zeitgenössische Schätzungen unterschieden sich deutlich und bewegten sich im hohen sechsstelligen bis niedrigen siebenstelligen Dollarbereich. Zusammen mit Kauf, Umbau und Transport war damit weiteres Geld verloren, ohne dass die Mannschaft eine offizielle Runde gefahren war.

Sportlich blieb vieles ungeklärt

Das juristische Scheitern verhinderte, dass die tatsächliche Konkurrenzfähigkeit der Autos geprüft wurde. Der Prost AP04 hatte 2001 vier WM-Punkte erzielt, war für die folgende Saison aber technisch überholt. Sein ursprünglicher Ferrari-Motor stand nicht zur Verfügung, und die kurzfristige TWR-Lösung erforderte erhebliche Änderungen.

Phoenix verfügte weder über eine reguläre Testphase noch über eine vollständige Entwicklungsabteilung. Die Fahrzeuge mussten mit neuen Motoren, Getrieben, Elektronik- und Kühlsystemen verbunden werden. Zusätzlich war ungeklärt, welche technischen Prüfungen die stark umgebauten Autos vor einem Einsatz hätten bestehen müssen.

Dass zwei vollständige Fahrzeuge nach Malaysia transportiert wurden, bedeutete daher nicht, dass sie sämtliche Vorschriften erfüllten oder zuverlässig genug für ein Rennwochenende waren. Zu einer vollständigen technischen Abnahme kam es nicht. Eine definitive Aussage über ihre Legalität oder Sicherheit ist deshalb nicht möglich.

Ebenso wenig ist ein reguläres Testprogramm dokumentiert. Phoenix bestritt weder ein offizielles Training noch einen Grand Prix. Selbst bei einer sportrechtlichen Zulassung wäre das Projekt mit hoher Wahrscheinlichkeit weit abgeschlagen gestartet und hätte zunächst vor allem um Zuverlässigkeit kämpfen müssen.

Warum der Plan nicht völlig irrational war

Rückblickend wirkt der Versuch beinahe absurd. Ein Investor kaufte alte Autos aus einer Konkursmasse, ließ sie mit anderen Motoren ausrüsten und brachte sie nach Malaysia, obwohl die FIA seine Teilnahme bereits ablehnte. Diese Darstellung übersieht jedoch die wirtschaftliche Logik hinter dem Vorhaben.

Für 2,586 Millionen Euro erhielt Phoenix echte Formel-1-Technik, Konstruktionsunterlagen und einen französischen Beschluss, der auch Prosts Nennformular und daraus beanspruchte Rechte erwähnte. Hätte die FIA diese Übertragung anerkannt, wären kommerzielle Leistungen verfügbar gewesen, deren geschätzter Wert den Kaufpreis deutlich überstieg.

TWR konnte Motoren, Getriebe, Personal und Erfahrung beisteuern. Auf dem Papier entstand so die Möglichkeit eines deutlich günstigeren Einstiegs als bei der vollständigen Neugründung eines Rennstalls. Phoenix wollte nicht jahrelang eine eigene Fabrik und ein technisches Programm aufbauen, sondern die verbliebene Struktur eines gescheiterten Teilnehmers nutzen.

Der Plan beruhte allerdings auf mehreren unsicheren Voraussetzungen. Prosts Rechte mussten trotz Liquidation fortbestehen, die FIA musste den neuen Käufer anerkennen, die Autos mussten technisch zugelassen werden und die Finanzierung musste für eine komplette Saison reichen. Tatsächlich war keine dieser Bedingungen zuverlässig erfüllt.

Phoenix kaufte deshalb keinen fertigen Startplatz. Das Unternehmen kaufte die Möglichkeit, um dessen frühere Existenz zu streiten.

Ein Startplatz besteht nicht aus Kohlefaser

Die Geschichte von Phoenix Grand Prix zeigt besonders deutlich, was ein Formel-1-Team rechtlich und organisatorisch ausmacht. Chassis, Maschinen und technische Unterlagen sind sichtbar und können verkauft werden. Der Zugang zur Weltmeisterschaft beruht zusätzlich auf Verträgen, Verpflichtungen, finanziellen Garantien und der Anerkennung als Konstrukteur.

Ein Käufer kann die Vermögenswerte eines untergegangenen Rennstalls erwerben, ohne dessen sportliche Identität zu übernehmen. Umgekehrt können Teams ihren Namen, ihre Eigentümer und ihre Motorenpartner wechseln, solange die organisatorische Kontinuität erhalten bleibt und die zuständigen Institutionen den Übergang anerkennen.

Ligier war 1997 zu Prost Grand Prix geworden, weil Alain Prost einen bestehenden Rennstall als laufende Organisation übernahm. Personal, Startrecht, Verträge und operative Struktur blieben grundsätzlich erhalten. Phoenix kaufte 2002 dagegen ausgewählte Werte aus einer bereits liquidierten Gesellschaft.

Zwischen beiden Vorgängen lag der Unterschied, der über eine Teilnahme entschied. Phoenix besaß sichtbare Überreste eines Teams, aber nicht mehr das funktionierende System, das diese Teile miteinander verbunden hatte.

Das Projekt ohne offizielle Runde

Phoenix Grand Prix absolvierte kein offizielles Training und kein Rennen. Das Projekt hinterließ weder WM-Ergebnisse noch einen offiziell eingesetzten Rennwagen. Trotzdem gehört es zur Formel-1-Geschichte, weil es die Grenzen zwischen Eigentum, Teilnahmeberechtigung und kommerziellen Rechten sichtbar machte.

Der Versuch war ernsthafter als viele nie verwirklichte Ankündigungen. Phoenix investierte Geld, kaufte reale Chassis, ließ zwei Autos zusammenbauen, verpflichtete zumindest einen Fahrer und brachte das Material bis nach Malaysia. Gleichzeitig war das Projekt weniger weit entwickelt, als sein Auftreten vermuten ließ. Die technische Zulassung war ungeklärt, die Finanzierung undurchsichtig und die juristische Grundlage von Beginn an umstritten.

Der High Court beendete Phoenix nicht mit einem allgemeinen Urteil über alle zukünftigen Teamverkäufe. Er verweigerte die sofortige Teilnahme, weil der konkrete Anspruch nicht überzeugend genug war und weitergehende Vertragsfragen dem vorgesehenen Schiedsweg unterlagen. Für ein Projekt, das mitten in eine laufende Saison einsteigen wollte, war diese Entscheidung endgültig.

Phoenix hatte Autos gekauft, aber kein bestehendes Team übernommen. Es besaß ein Nennformular, aber keine anerkannte Nennung. Es verfügte über technische Unterstützung, aber nicht über ein nachgewiesen regelkonformes Gesamtpaket. Der Name passte deshalb nur zur Hälfte: Das Projekt wollte aus der Asche von Prost aufsteigen. In dieser Asche fand es jedoch nicht mehr genug von dem, was einen Formel-1-Rennstall tatsächlich am Leben hält.

KI-Transparenz Bei der Erstellung dieses Artikels kamen unterstützend KI-Technologien zum Einsatz. Themenauswahl, Recherche, redaktionelle Prüfung und Freigabe liegen in der Verantwortung des Betreibers. Illustrationen werden teilweise mithilfe generativer KI erstellt und dienen als stilisierte redaktionelle Darstellungen. Sie sind keine historischen Originalaufnahmen. Weitere Informationen zum redaktionellen Prozess: KI-Transparenz bei Grand Prix Geschichte
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